„Demokratie wird auch in Unternehmen gestärkt“. Und die betriebliche Mitbestimmung ist ein wesentlicher Pfeiler einer demokratischen Kultur in Betrieben und Organisationen. Das ist die Überzeugung von Dr. Johanna Wenckebach. Sie ist wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht der Hans-Böckler-Stiftung.
In ihrem Eingangsstatement zur dritten Video Fachkonferenz zum Thema Update von Interessenvertretung und Mitbestimmung betonte zuvor Myriam Lauzi vom DGB Rheinland-Pfalz/Saarland die Bedeutung von Tarifbindung und Mitbestimmung in Betrieben insbesondere in Krisenzeiten. Es habe sich gezeigt, dass diese ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass Mitarbeiter*innen besser durch die Krise gekommen sind.
Wenn allerdings große Teile der Arbeitswelt sich in einem tiefgreifenden Wandel befinden – und das nicht erst seit der Corona Pandemie – macht dies auch eine Anpassung der betrieblichen Mitbestimmung unumgänglich. Unter dem Stichwort “Mitbestimmung 4.0“ skizzierte die Referentin Johanna Wenckebach die wesentlichen Punkte des Entwurfs für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 31.3.2021 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Dieser Entwurf sieht vor, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken. Zu den Änderungen gehört auch, dass die im Zuge der Coronakrise befristet eingeführte, provisorische Möglichkeiten, virtuelle Betriebsratssitzungen durchzuführen, fester Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes werden. Wenckebachs abschließende Bewertung lautete: „Es ist ein überfälliger erster Schritt, aber noch nicht der große Wurf.“
Von ihren Erfahrungen mit virtuellen Betriebsratssitzungen und -versammlungen berichteten Betriebsräte aus zwei mittelständischen Unternehmen in Hessen und Rheinland Pfalz. Einiges davon wird wohl auch nach der Pandemie weitergeführt werden, weil es sich als sinnvoll erwiesen hat. Einig waren sich die Betriebsräte aber auch in der Einschätzung: Verhandeln mit dem Arbeitgeber*innen geht nur in Präsenz!
Was sich in Kirche und Diakonie in Bezug auf veränderte Mitbestimmungsrechte tut, bleibt noch abzuwarten. Für Norbert Kelbassa von der GMAV der EKHN steht allerdings jetzt schon fest, dass es wesentlich sein wird für den weiteren Zusammenhalt innerhalb der Organisation, dass Menschen eingebunden werden in Veränderungsprozesse und sich nicht abgehängt fühlen.
Die Reihe der Fachgespräche „Besser geht immer – aber wie? Die Arbeit von morgen gestalten“ ist ein Kooperationsprojekt des DGB Rheinland-Pfalz /Saarland, der GMAV der EKHN zusammen mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung und dem Zentrum Bildung der EKHN.
Hier finden Sie den Vortrag: Update von Interessenvertretung und Mitbestimmung: Präsentation Referentin Dr. Johanna Wenckebach
Danke für den Artikel! Wir haben bei uns auf der Arbeit auch aktuell einen Konflikt wegen digitaler Betriebsratssitzungen. Daher ist es gut zu wissen, dass dies mit diesem Entwurf angegangen werden soll. Bei uns überlegt man nämlich bereits, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.
Ein sehr interessanter Artikel über Arbeitsrecht. Danke, dass hier eine top Expertin für Arbeitsrecht hinzugezogen wurde. Ich interessiere ich sehr für die neuen Formen der Arbeit, die unsere Lebensstrukturen maßgeblich verändern werden in Zukunft!
Bei mir auf der Arbeit wird ebenfalls auf virtuelle Betriebsratssitzungen bestanden. Daher finde ich das Argument, dass Verhandeln in Präsenz besser geht, sehr spannend. Ich denke, ich werde einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, um zumindest hybride Veranstaltungen durchzusetzen.