„Webinar“ und der Markenschutz – keine Abmahnungen durch den Rechteinhaber
Seit einigen Wochen gibt es im Netz anscheinend nur ein Thema: Der Markenschutz des Wortes „Webinar“. Kern des Themas ist, dass der Begriff „Webinar“ bereits seit 2003 markenrechtlich geschützt ist und theoretisch Abmahnungen bei der Verwendung des Begriffes möglich sind.…